Ihr Widerrufsrecht
Seit der Reform des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind Maklerunternehmen verpflichtet, ihre Kunden über das Widerrufsrecht zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie bei Fernabsatzverträgen.
Gemäß dieser Regelung können Verbraucher einen geschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Zustimmung zur vorzeitigen Leistungserbringung
Wir benötigen Ihre ausdrückliche Zustimmung, um mit der Maklertätigkeit bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen zu dürfen. Durch die Zustimmung stimmen Sie der vorzeitigen Leistungserbringung zu. Sobald der Maklerauftrag vollständig erfüllt ist (d.h. ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde), erlischt das Widerrufsrecht.
Provision nur bei Erfolg
Sie zahlen eine Provision ausschließlich dann, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt. Wird eine Immobilie letztlich abgelehnt, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Wir informieren Sie gerne persönlich oder online über alle Details.
Widerrufsbelehrung
Die vollständige Widerrufsbelehrung gemäß § 355 BGB stellen wir Ihnen auf Anfrage als PDF-Dokument zur Verfügung. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.
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