Das neue Gesetz zur Teilung der Maklerprovision
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das neue Gesetz zur Teilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf.
Am 5. Juni 2020 wurde das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision verabschiedet und trat am 23. Dezember 2020 in Kraft. Es regelt, dass Verkäufer und Käufer die Maklerprovision beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen künftig zu gleichen Teilen tragen.
Was bedeutet das konkret?
Beauftragt der Verkäufer den Makler, kann dieser vom Käufer maximal die Hälfte der vereinbarten Provision verlangen. Der Käufer muss zudem erst dann zahlen, wenn der Verkäufer nachweislich seinen Anteil beglichen hat.
Ausnahmen
Das Gesetz gilt nicht für:
- Gewerbliche Immobilien
- Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten)
- Transaktionen mit juristischen Personen auf beiden Seiten
Für alle anderen Wohnimmobilien gilt: Transparenz und Fairness bei der Provisionsverteilung. Als IVD-Mitglied begrüßen wir diese Regelung ausdrücklich.